Das Schulministerium schreibt auf seinen Webseiten folgendes:
Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.
Nachzulesen ist das hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/Grundschule_von_A_bis_Z/
Jetzt frage ich mich, warum denn ähnliche Betreuungskonzepte ausgerechnet hier nicht möglich sein sollen. Schauen wir doch einmal, was die Ministerien hierzu schreiben:
Alternativen durch Betreuungspauschale: Unabhängig davon gibt es auch für Eltern, die flexible Abholzeiten wünschen, Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Betreuung. Das MSW stellt den Schulträgern für jede offene Ganztagsschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 Euro pro Grundschule und 6.500 Euro pro Förderschule zur Verfügung. Damit können beispielsweise Bedarfe von Eltern befriedigt werden, die lediglich eine Übermittagbetreuung oder eine gelegentliche Betreuung an einzelnen Tagen wünschen. Es liegt in der Entscheidungshoheit des Schulträgers, ob und wie er diese Möglichkeit nutzt. Seine Entscheidung hängt u.a. davon ab, ob eine ausreichend große Zahl von Eltern außerhalb der offenen Ganztagsschule solche Bedarfe äußert. Ein individueller Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht.
Gefunden hier http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idcat=974 – ganz offiziell.
Wenn das alles so möglich ist, und in anderen Städten diese Konzepte parallel existieren, dann frage ich mich: Wer steht hier auf der Bremse? Wer sagt, dass die Eltern keinen Bedarf haben?
Ich bin dafür, dass wir unseren Bedarf klar und deutlich darstellen.